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Ich zahle gegen Rechnung
Jedem Paket liegt eine detaillierte Rechnung und ein Einzahlungssschein bei. Sie erhalten jeden Monat einen Kontoauszug mit einem aktuellen Überblick über Ihre Bestellungen. Er weist den Saldo des vorhergehenden Kontoauszugs, neue Rechnungsbeträge, Ihre Zahlungseingänge und Ihre erfassten Retouren aus. Der ausgewiesene Gesamtbetrag ist bis zum Ende des laufenden Monats zu begleichen.

Da die Erfassung Ihrer Zahlungen bzw. Retouren bis zu 2 Wochen dauern kann, dürfen Sie ohne Weiteres alle bereits geleisteten Zahlungen oder alle Retouren, die noch nicht auf Ihrem monatlichen Kontoauszug ausgewiesen sind, vom Rechnungsgesamtbetrag abziehen.

Benutzen Sie zur Begleichung Ihres Saldos bitte entweder den Einzahlungssschein, der Ihrem Kontoauszug beiliegt, oder eine Rechnung, die Sie erhalten haben, und tragen Sie den gewünschten Zahlungsbetrag ein. Wenn Sie ein Postscheck- oder ein Bankkonto besitzen, können Sie die Rechnungsbeträge auch überweisen. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und zahlen keine Gebühren.

Wenn Sie keinen Einzahlungsschein von La Redoute verwenden, benutzen Sie bitte einen leeren Einzahlungsschein, auf dem Sie als Überweisungsgrund Ihre Kundennummer und die folgende Postscheck-Kontonummer eintragen: 17-5943-8, Zahlungsempfänger LA REDOUTE CH SA - Postfach - 1820 MONTREUX.

Bei Zahlungsverzug verschickt La Redoute automatisch eine Zahlungserinnerung, die eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Fr. 7.00 beinhaltet. Erfolgt daraufhin keine Bezahlung, wird eine letzte Mahnung verschickt, für die eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von Fr. 15.00 erhoben wird. Bleibt die Zahlung auch nach dieser letzten Mahnung aus, wird ein aussergerichtliches Säumnisverfahren eingeleitet, wofür eine zusätzliche Berarbeitungsgebühr in Höhe von Fr. 25.00 anfällt. Zusätzlich zu diesen Massnahmen leitet La Redoute gerichtliche Schritte ein.

La Redoute trifft alle Vorkehrungen, um die Geheimhaltung und Sicherheit der per Internet übertragenen Daten zu gewährleisten.

Ich habe eine Vorauszahlung erhalten
Bei jeder Bestellung behalten wir uns vor, eine Anzahlung oder die Begleichung des gesamten Rechnungsbetrages zu verlangen. In einem solchen Fall wird die Bestellung sofort nach Erhalt des geforderten Betrages bearbeitet.
La Redoute behält sich das Recht vor, die Bonität seiner Kunden diskret von externen Einrichtungen prüfen zu lassen.

Bei Rücksendung der Ware wird die geleistete Anzahlung auf Antrag rückerstattet. Bitte teilen Sie uns in einem solchen Fall unbedingt die Nummer Ihres Postscheck- oder Bankkontos sowie die vollständigen Überweisungsangaben mit.

Die bestellte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von La Redoute.

Ich nutze die Option "Flexible Bezahlung„
Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Option „Flexible Bezahlung“ nutzen.Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkäufe in mehreren Monatsraten zu bezahlen.

Ihr Kundenkonto gleicht einem Girokonto. Ihr Kontostand wird Ihnen jeden Monat im Anschluss Ihre Einkäufe mitgeteilt. Dieser Kontoauszug weist den Saldo des vorhergehenden Auszugs, Rechnungen, Zahlungseingänge und erfasste Retouren sowie den aktuellen Saldo aus.

Sie haben jetzt die Wahl:
- den gesamten Rechnungsbetrag am Monatsende zu begleichen
- oder die Option „Flexible Bezahlung“ zu nutzen: Sie zahlen mindestens die geforderte Monatsrate.

Entscheiden Sie selbst!

Wenn Sie sich für das „Flexible Bezahlung“ entscheiden, profitieren Sie von folgenden Konditionen:
- Es steht Ihnen frei, mehr als die monatliche Mindestrate zu bezahlen, dann ist Ihr Kontostand schneller ausgeglichen.
- Sie können jederzeit eine neue Bestellung bei La Redoute aufgeben; die monatliche Mindestrate wird dann automatisch an Ihren neuen Kontostand angeglichen und Ihnen auf Ihrem nächsten Kontoauszug mitgeteilt.
- Letzter Vorteil: die Zinsen auf die Monatsraten betragen nur 1 % pro Monat
mindestens Fr. 5,- ).

Die monatliche Ratenzahlung ist nur möglich, wenn der zu begleichende Betrag auf dem Kontoauszug mindestens Fr. 50,- beträgt.
La Redoute CH SA behält sich das Recht vor, Ihnen die monatlichen Ratenzahlungen zu ermöglichen oder nicht zu ermöglichen.
Gemäss dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) ist die monatliche Ratenzahlung nur möglich, wenn Sie kreditfähig sind und der eingeräumte Kredit Sie nicht in die Überschuldung führt.
Bei Zahlungsverzug fordern wir von Ihnen eine Beteiligung an den Kosten für alle Zahlungserinnerungen.
Wir behalten uns das Recht vor, die Eintreibung unserer Forderungen an einen Dritten abzutreten.